Wie sicher sind die Wertgegenstände im Pfandleihhaus?

Wie sicher sind die Wertgegenstände im Pfandleihhaus?
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Wie sicher sind die Wertgegenstände im Pfandleihhaus?

Wie sicher sind die Wertgegenstände im Pfandleihhaus?

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Aufgrund des damaligen Negativimage vom Pfandleiher, sind sich viele Personen unsicher was beispielsweise die Lagerung im Pfandleihhaus betrifft. Was die Kunden meist nicht wissen: Das Pfandleihhaus ist laut Pfandleiherverordnung dazu verpflichtet die Wertgegenstände sicher vor möglichen Schäden, Einbruch und Diebstahl zu schützen. Wir klären Sie über Näheres auf!

Welche Lagerbedingungen erfüllt das Pfandleihhaus?

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Die bereits angesprochene Pfandleiherverordnung garantiert dem Verbraucher die sichere Aufbewahrung ihrer Wertgegenstände. Nicht nur zum nötigen Schutz der hinterlegten Wertsachen, sondern auch zur ausreichenden Versicherung dieser Pfandobjekte ist der Pfandleiher verpflichtet. In diesem Bezug sind die Gegenstände daher zu der doppelten Summe des ausgezahltes Darlehens zu versichern. Oftmals spezialisiert sich ein Pfandleihhaus lediglich auf die Beleihung von bestimmten Wertgegenständen. Beispielsweise sind für die Lagerung von Fahrzeugen oder Goldschmuck verschiedene Sicherheitsvorkehrungen einzurichten. Dazu gehören unter andrem Tresore oder Tresorräume mit der höchsten Sicherheitsstufe wie auch die Beschäftigung vom nötigen Wachpersonal. Desgleichen sind werterhaltende Maßnahmen wie klimatisch optimierte Lagerbedingungen erforderlich um die Wertgegenstände in unveränderten Zustand zurückzugeben.

Wie lange bleiben die Wertgegenstände beim Pfandleiher?
Wie lange bleiben die Wertgegenstände beim Pfandleiher?

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Die Dauer der Aufbewahrung wird an erster Stelle vom abgeschlossenen Vertrag bestimmt. Nach Schätzung des Wertes Ihrer vorgelegten Gegenstände, wird ein sogenannter Pfandvertrag abgeschlossen. In diesem wird die Vertragslaufzeit zwischen beiden Parteien vereinbart. Gesetzlich sind dabei mindestens 3 Monate vorgesehen, kann aber individuell auch auf mehrere Monate festgesetzt werden.
Innerhalb dieses Zeitraums liegen Ihre Wertsachen in der Obhut des Pfandleihers, die für dritte Personen nicht zugänglich sind. Können Sie die ausgezahlte Darlehenssumme nicht bis zur Frist vollständig zurückzahlen, ist eine Verlängerung gegen eine Gebühr möglich. Zusätzlich sind in diesem Fall aber auch die bis dahin angefallenen Zinsen zu zahlen.

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