Wie oft kann man im Pfandleihhaus verlängern?
Das Pfandleihhaus gewährt bereits mit Vorlage Ihres Identitätsnachweises und einem Wertgegenstand einen Pfandkredit. Innerhalb weniger Schritten können Ihnen sofortige Beträge bar ausgezahlt werden – ganz unbürokratisch! Ihre Pfandobjekte werden während der Vertragslaufzeit sorgfältig gelagert. Gegen Rückzahlung des Darlehens wie auch den anfallenden Gebühren und Zinsen erhalten Sie vom Pfandleiher Ihre hinterlegten Wertsachen unversehrt zurück. Doch was passiert wenn Sie diese nicht rechtzeitig abbezahlen können und eine Verlängerung benötigen? Wir von Pfandleihhaus.de klären Sie auf und geben Ihnen umfassende Hilfestellung!
Wie funktioniert die Verlängerung?
Gesetzlich ist die Laufzeit des Pfandvertrags auf mindestens drei Monate festgelegt. Eine Verlängerung vom Vertrag kann dennoch gegen eine bestimmte Gebühr ermöglicht werden. Gleichermaßen sind die bis dahin entstandenen Zinsen in diesem Zusammenhang auch zu bezahlen. Erst im Anschluss darauf wird die Verlängerungen um weitere drei Monate vorgenommen. Danach erhalten Sie einen neuen Pfandschein ausgestellt, indem weitere Vertragsbedingungen aufgelistet sind. Unter anderem stehen auch die nötigen Konditionen für einen weiteren Aufschub auf diesen Schein. Je nach Pfandleihhaus sind mehrere oder beliebige Verlängerungen im Bereich des Möglichen. Erkundigen Sie sich im Vorfeld über die verschiedenen Bedingungen vom Pfandleihhaus.
Was passiert wenn die Gegenstände nicht ausgelöst werden?
Zum Pfandleihvertrag kommt ein weiterer Monat Karenzzeit hinzu. Können die Kunden nach Ende der Vertragslaufzeit weitere Verlängerungsgebühren und die zuzüglichen Zinsen nicht bezahlen, tritt diese Karenzzeit ein. Sie haften bei einer nicht getätigten Rückzahlung in dieser Hinsicht lediglich mit dem abgegebenen Pfand. Das bedeutet, dass der Pfandleiher mindestens ein Monat und spätestens zehn Monate nach dem Fristablauf die hinterlegten Gegenstände öffentlich versteigert. Werden diese nicht erfolgreich auf der Auktion verkauft, ist das Pfandleihhaus dazu berechtigt die Wertsachen auf andere Weise zu verwerten.
Noch weitere Fragen? Hier geht es zum FAQ