Wie hoch sind die Zinsen im Pfandleihhaus?
Im Pfandleihhaus erhalten Sie gegen Abgabe eines Pfandobjektes als Sicherheit ein Darlehen unverzüglich vor Ort ausgezahlt. Je nach Vertragslaufzeit ist ein Zeitraum von drei Monaten festgesetzt, in der die Kunden jederzeit den Pfandkredit zurückzahlen können. Dabei gilt: Desto schneller man die Wertgegenstände auslöst, desto weniger Gebühren und Zinsen sind zu zahlen.
Zinssatz laut Pfandleiherverordnung
Wie hoch die Zinsen sind, wird in der sogenannten Pfandleiherverordnung (kurz: PfandlV) gesetzlich vorgeschrieben. Die monatlichen Zinsbeträge belaufen sich stets auf einen Prozent des ausgezahlten Darlehens. Das heißt, dass für jeden angebrochenen Monat diese Zinsen zuzüglich berechnet werden. Des Weiteren sind Gebühren für die Lagerung, Versicherung oder auch Schätzung der Pfandgegenstände fällig. Gleichermaßen können eventuelle Verlängerungsgebühren gefordert werden, falls Sie den Pfandkredit nicht zum Stichtag zurückzahlen können. Wer demnach die Rückzahlung hinauszögert, sollte mit den entsprechenden Gebühren und Zinssummen rechnen.
Wie lagert der Pfandleiher die Wertsachen?
Gemäß der Pfandleiherverordnung ist ein Pfandleihhaus dazu verpflichtet Ihre hinterlegten Pfandobjekte sicher vor möglichen Schäden, Einbruch und Diebstahl zu schützen. Werterhaltende Maßnahmen sind hinsichtlich dessen einer der wichtigsten Faktoren bei der Aufbewahrung dieser Wertgegenstände. Denn diese sollten unversehrt und im unveränderten Zustand an die Schuldner nach Rückzahlung ausgehändigt werden. Oftmals spezialisieren sich die Pfandleiher auf die Versetzung bestimmter Objekte wie z.B. das Auto, Motorrad oder Boot. Sie bieten daher die optimalen Lagerräumlichkeiten für Ihr Fahrzeug an und können den Wert dessen fachgerecht einschätzen.
Wann ist das Pfandleihhaus die bessere Alternative als ein Kreditinstitut?
In vielerlei Situationen bietet sich das Pfandleihhaus als bessere Anlaufstelle an. Warum? Weil die jeweiligen Banken oftmals anhand der Bonitätsprüfungen keine Kleinkredite erteilen. Schwierigkeiten können vor allem auch Bürger ohne eine deutsche Staatsangehörigkeit bei der Antragstellung haben. Im Gegensatz dazu benötigt das Pfandleihhaus lediglich einen Identitätsnachweis. Sind Sie volljährig, kann der Pfandleiher Ihnen bequem und unbürokratisch nach Abgabe eines Pfandgegenstandes ein Darlehen gewähren!
Noch weitere Fragen? Hier geht es zum FAQ