Wie arbeitet ein Pfandleihhaus?
Obwohl ein Pfandleihhaus in den damaligen Zeiten als unseriös galt, hat sich der Ruf des Pfandleihers in den letzten Jahren rasant verbessert. Der Gang zum Pfandleihhaus gehört seither zunehmend zu den gängigen Alternativen, wenn das Geld vorübergehend knapp wird. Für die Eröffnung von einem solchen Pfandleihhaus sind vielerlei Voraussetzungen erforderlich. Desgleichen hat sich der Dienstleister gemäß der Pfandleiherverordnung an verschiedene Regelungen zu halten.
Was wird in der Pfandleiherverordnung geregelt?
Ein Pfandleihhaus gewährt in erster Linie ein Gelddarlehen gegen Pfandverwahrung bestimmter Güter. Zur Sicherung des Pfandkredits ist die Abgabe eines Wertgegenstandes beim Pfandleiher insofern unumgänglich. Die bereits erwähnte Pfandleihverordnung regelt die Gewerbeausübung des Pfandleihers. Unter anderem werden sämtliche Abwicklungen in der sachgemäßen Buchführung aufgezeichnet. Die dazugehörigen Unterlagen wie auch Belege sind ebenfalls dementsprechend aufzubewahren.
Des Weiteren stellt der Pfandleiher unverzüglich nach Vertragsabschluss einen sogenannten unterschriebenen Pfandschein aus. Auf diesem Beleg wird eine Nummer angegeben mit der die Pfandgegenstände verseht worden sind. Die hinterlegten Gegenstände sind darüber hinaus vom Pfandleiher entsprechend auf die doppelte Auszahlungssumme gegen mögliche Schäden zu versichern. Darunter gehören Feuer- sowie Leitungswasserschäden, Diebstahl oder Beraubungen.
Was benötigt man für die Eröffnung von einem Pfandleihhaus?
Laut §34 Gewerbeordnung ist eine Zulassung für den Betrieb eines solches Geschäftes notwendig. Der Antragsteller sollte in diesem Fall seine Liquidität nachweisen können und bei der jeweiligen Stadt eine Sicherheit abgeben. In der Regel werden Beträge von bis zu 150.000 Euro verlangt. Je nach Bezirk variieren diese Zahlen deutschlandweit. Zuständig ist für die Erteilung der Erlaubnis das Ordnungsamt der Stadtverwaltung.
Welche Qualifikationen sollte der Pfandleiher erfüllen?
Für den Beruf eines Pfandleihers sind keine bestimmten Ausbildungen vorgeschrieben. Oftmals kommen die Existenzgründer aber aus kaufmännischen Berufen wie z.B. dem Einzelhandel. Trotz dessen sind solide Kenntnisse über die spezifischen Pfandobjekte von Nöten. Lediglich mit einer ausreichenden Expertise können die Pfandleiher Ihre Wertgegenstände fachgerecht einschätzen und bewerten. Für die Beleihung von Schmuck sollten die jeweiligen Personen sich in diesem Zusammenhang regelmäßig über die tagesaktuellen Kurse informieren.
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