Was braucht man um ein Pfandleihhaus zu eröffnen?

Was braucht man um ein Pfandleihhaus zu eröffnen?
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Was braucht man um ein Pfandleihhaus zu eröffnen?

Was braucht man um ein Pfandleihhaus zu eröffnen?

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Oft wird dem Pfandleihhaus einen schlechten Ruf zugewiesen. Doch um ein solches Geschäft zu eröffnen, sind bestimmte Bedingungen zu erfüllen. Unter anderem bestehen Nachweispflichten in vielerlei Hinsicht – sei es finanziell, baurechtlich oder sachkundig. Ihr Pfandleihhaus klärt Sie über die unterschiedlichen Verordnungen und Qualifikationen auf, die in diesem Bezug von großer Relevanz sind.

Gewerbezulassung: Was braucht man dafür?

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Zunächst benötigt der Gründer für die Eröffnung eine behördliche Zulassung gem. §34 der Gewerbeverordnung. Diese Genehmigung wird lediglich einer juristischen oder aber auch natürlichen Person erteilt. Insbesondere ist sie vor allem personenbezogen – demzufolge ist die Erlaubnis nicht auf andere übertragbar. Der Geltungsbereich der Gewerbezulassung erstreckt sich unterdessen über ganz Deutschland und ist daher nicht ortsgebunden. Der Antrag auf eine solche gewerbliche Genehmigung kann bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Neben dem ausgefüllten Antrag sind folgende Dokumente im Anhang beizulegen:

– polizeiliches Führungszeugnis
– Nachweis über erforderlichen Finanzmittel für den Betrieb
– Auskunft über mögliche Einträge im Schuldnerverzeichnis
– Auskunft aus Gewerbezentralregister
– ggf. Handelsregisterauszug

In einigen Ortschaften sind verschiedene Nachweise für das Gewerbe vorzulegen. Derweil verlangen manche Städte Sicherheiten vom Antragsteller. Insbesondere für die Eröffnung eines Pfandleihhauses werden finanzielle Sicherheitsbeträge in Höhe von bis zu 100.000 Euro gefordert.

Pfandleiherverordnung

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Die sogenannte Pfandleiherverordnung (auch: PfandlV) regelt das rechtliche Fundament für den Betrieb eines solchen Gewerbes. Von der Buchführung bis hin zur Versicherung des Pfandgutes sind ausführliche Maßnahmen und Regelungen vorgeschrieben. Beispielsweise sollten die Wertgegenstände zum doppelten Betrag des ausgezahlten Pfandkredits versichert sein. Des Weiteren sind diese vor eventuellen Feuer- oder Wasserschäden und gegen Einbruchdiebstahl zu schützen. Außerdem sind die Abwicklungen nach den gesetzlichen Bestimmungen in der Buchführung aufzuzeichnen. Darunter gehören ebenso das Sammeln und Bewahren der dazugehörigen Belege sowie Unterlagen für eine einwandfreie Dokumentation.

Pfandleiherverordnung
Pfandleiherverordnung

Nach §6 dieser Verordnung ist der Pfandleiher dazu verpflichtet einen Pfandschein nach Erhalt des Pfandgutes auszustellen. Denn jeder Wertgegenstand wird mit der Nummer versehen, welches auf dem Schein angegeben ist. Der Paragraph enthält zum einen Anweisungen zur Lagerung sowie Verwertung der Wertsachen. Zum anderen sind auch Angaben zum Zinssatz und zu den anfallenden Gebühren für das Darlehen in der Verordnung inbegriffen. Ist die Vertragslaufzeit vergangen, darf der Pfandleiher erst einen Monat nach dem Fälligkeitsdatum das Pfandgut verwerten oder versteigern.

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