Macht man in einem Pfandleihhaus Schulden?
Im Gegensatz zu den herkömmlichen Kreditinstituten haften Sie im Pfandleihhaus lediglich mit Ihrem abgegebenen Pfandgegenstand. Können Sie demnach Ihren Pfandkredit nicht zurückzahlen, werden keine Einträge in Ihrer Schufa-Auskunft oder sonstiges vorgenommen. Die Pfandobjekte werden in einem solchen Fall einfach vom Pfandleiher verwertet und zu Geld gemacht.
Wie funktioniert das beleihen im Pfandleihhaus?
Suchen Sie sich zunächst ein geeignetes Pfandleihhaus aus. Dafür können Sie im Internet eine Recherche durchführen – bedenken Sie, dass sowohl örtliche wie auch Online-Pfandleiher zur Auswahl stehen. Informieren Sie sich daher über die verschiedenen Dienstleister um um eine passende Entscheidung zu treffen. Haben Sie dann Ihren idealen Ansprechpartner gefunden, kontaktieren Sie diesen. Insbesondere beim Beleihen vom Fahrzeug sollten Sie mit dem Pfandleiher einen Termin vereinbaren. Daraufhin bringen Sie die Wertsachen, die Sie versetzen wollen, zum Pfandleihhaus. Dort werden Ihre Objekte auf Ihren Wert geschätzt, was wiederum die Grundlage für die Berechnung der Darlehenssumme bildet. Denn 40 bis 70 Prozent des Wiederverkaufswert werden in der Regel je nach Gegenstand als Pfandkredit ausgezahlt. Im Pfandleihvertrag, der zuvor unterschrieben wird, stehen sämtliche Bedingungen zur Rückzahlung und Verlängerung des Darlehens. Unter anderem wird dabei eine Laufzeit von mindestens 3 Monaten vereinbart. Innerhalb dieses Zeitraums können Sie jederzeit die vorher ausgezahlte Summe / Schulden zurückzahlen. Neben dem Pfandkreditbetrag fallen zuzüglich monatliche Zinsen und Gebühren an. Die Zinshöhe ist gesetzlich gem. Pfandleiherverordnung auf einen Prozent festgelegt. Die Gebühren hingegen variieren von Pfandleiher zu Pfandleiher.
Was passiert wenn der Pfandkredit / Schulden nicht fristgemäß zurückgezahlt wird?
Können Sie das Darlehen nicht rechtzeitig zurückzahlen, besteht die Möglichkeit die Vertragslaufzeit gegen eine bestimmte Gebühr zu verlängern. Dazu sind die bis dahin anfallenden Zinsen ebenso zu zahlen. Je nach Pfandleihhaus können Sie den Vertrag sogar beliebig oft verlängern. Zahlen Sie dennoch den Betrag nicht zurück, werden Ihre hinterlegten Wertgegenstände nach einer Karenzzeit von einem Monat öffentlich versteigert. Wird das Objekt zu einem höheren Wert verkauft, kann der Pfandleiher den Restbetrag behalten. Kann er die Gegenstände nicht auf der Auktion erfolgreich versteigern, ist das Pfandleihhaus dazu berechtigt diese Wertsachen auf andere Weise verkauft.
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