Versteigerungen / Auktion in einem Pfandleihhaus

pfandleihhaus-hamburgBeim Pfandleiher können Sie Ihre Wertsachen innerhalb der Vertragslaufzeit auslösen oder diesen verlängern lassen. Wird beides nicht veranlasst, sind Pfandleiher gesetzlich dazu verpflichtet die Pfandgegenstände nach einer Karenzzeit von einem Monat in die öffentliche Versteigerung / Auktion zu bringen. Das bedeutet, dass Ihr Gut frühestens einen Monat nach Fristablauf auf der Auktion versteigert wird.

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Wie kann man den Kreditvertrag verlängern?

pfandleihhaus-hamburgMerken Sie, dass Sie Ihr Pfand-Darlehen nicht rechtzeitig innerhalb der Vertragslaufzeit zurückzahlen können, ist es kein Problem! Sie können im Pfandleihhaus bis zur Frist Ihren Pfandschein gegen eine Gebühr verlängern. Beachten Sie dennoch, dass die bis dahin entstandenen Kosten wie auch Zinsen zu begleichen sind. Erst wenn Sie diese Forderungen nicht bezahlen können, droht eine Pfändung Ihrer Pfandgüter. Das kommt meist aber in den seltensten Fällen vor, da man den Vertrag verlängern kann. Wir raten Ihnen trotz dessen auf die Vertragsfrist zu achten um den Kreditvertrag frühzeitig zu verlängern. In diesem Fall wird die Frist anschließend um drei weitere Monate erweitert und Sie erhalten einen neuen Pfandschein.

Wird ein Schufa- oder ein Kredit-Eintrag veranlasst?

pfandleihhaus-hamburgIn einem Pfandleihhaus haften die jeweiligen Kunden lediglich mit Ihren abgegebenen Wertsachen. Es stellt sozusagen Ihr Kapital und eine finanzielle Sicherheit dar. Daher werden keinerlei Einträge vorgenommen – Ihre Sachgegenstände werden bei einer nicht getätigten Rückzahlung wie bereits erwähnt öffentlich versteigert.

Wie funktioniert eine Versteigerung?

pfandleihhaus-hamburgJe nach Pfandleihhaus variieren die Auktionsorte dementsprechend. Voraussetzung für eine solche öffentliche Versteigerung ist des weiteren ein öffentlich bestellter Auktionator, der vor allem vereidigt ist. Vier Wochen vor besagtem Termin können Sie online die Pfandgüter ansehen, die zur Auswahl stehen.
Am Tag der Auktion können Sie sich darüber hinaus die Objekte vor Beginn ansehen. Sowohl diese Vorbesichtigung, als auch die Auktion sind für jede Person zugänglich – solange diese volljährig sind. Möchten Sie bei einer solchen Versteigerung mitbieten, ist eine vorherige Registrierung mit Ihrem Identifikationsnachweis erforderlich. Dafür reicht entweder Ihr Personalausweis oder auch Ihr Reisepass. Sie können weiterhin als Privatperson oder als Vertreter eines Unternehmens, eines Vereins oder einer sonstigen Institution teilnehmen. Trifft dies zu, sollten Sie unbedingt eine Vollmacht bei der Auktion vorzeigen können. Danach werden den Mitbietern sogenannte Bieternummern zugewiesen um die Anonymität der Auktionsteilnehmer zu bewahren. Intern sind die Bieter dennoch klar identifizierbar.
Die eigentliche Versteigerung kann entweder durch das persönliche Erscheinen im Auktionssaal erfolgen oder aber auch auf schriftlichem Wege. Dazu teilen Sie dem Auktionshaus spätestens 24 Stunden vor Beginn Ihr Höchstgebot schriftlich mit. Denken Sie daran, dass in jeder Hinsicht das Gebot bindend ist und dadurch nicht zurückgenommen werden kann.
Das Gebot wird bei einem persönlichen Erscheinen durch Heben der Bieterkarte bestätigt – die Bietschritte hingegen gibt der Auktionator vor. Der Vorgang wird mittels Aufrufpreis gestartet, der aber bei Bedarf vom jeweiligen Auktionator angepasst wird.

Konnten Sie ein Objekt öffentlich ersteigern, ist die Abholung meist bis eine Stunde nach Ende der Versteigerung möglich. Andernfalls erhalten Sie 14 Tage Zeit diese Gegenstände abzuholen. Die Warenausgabe erfolgt aber erst nach unmittelbarer Zahlung per EC-Karte, Überweisung oder einem bankbestätigtem Scheck.

Was geschieht nach der Versteigerung der Pfandgegenstände?

pfandleihhaus-hamburgDie auf der Auktion eingenommenen Kosten sollten zum einen Ihren Pfandkredit und zum anderen ebenfalls die entstanden Gebühren wie auch Zinsen abdecken. Konnte bei der Versteigerung mehr Einnahmen erzielt werden, erhält der Schuldner den Überschuss zurück. Dieser Restbetrag kann rechtlich bis zu zwei Jahre später vom Kunden abgeholt werden. War die Auktion hingegen nicht erfolgreich, sind Pfandleihhäuser dazu berechtigt diese Sachgegenstände auf anderem Weg zu verkaufen.