Wer darf ein Pfandleihhaus eröffnen?
Ein Pfandleihhaus deckt die Nachfrage von solchen Personen, die ein schnelles und unbürokratisches Darlehen benötigen. Insbesondere diejenigen, die aufgrund Ihrer Bonität keinen Kleinkredit von der Bank erhalten, können sich den Service eines Pfandleiher zu Nutze machen. Doch wer darf ein Pfandleihhaus überhaupt eröffnen? Welche Qualifikationen sind dafür erforderlich?
Benötigt der Gründer eine Lizenz?
Für die Eröffnung eines Pfandleihbetriebs ist laut der Gewerbeordnung eine behördliche Zulassung erforderlich. Diese erteilte Erlaubnis gilt für natürliche wie auch juristische Personen und kann nicht auf andere übertragen werden. Des Weiteren ist diese auch nicht an einen Ort gebunden, d.h. der Existenzgründer ist dazu berechtigt deutschlandweit ein Gewerbe zu betreiben.
Dennoch geht die Bewilligung mit vielen Voraussetzungen einher, die alle zu erfüllen sind. Oftmals verlangen Städte für den Betrieb von einem Pfandleihhaus Sicherheiten in Höhe von bis zu 125.000 Euro. Diese Beträge variieren allerdings von Ort zu Ort und werden stets als Bankbürgschaft oder -guthaben vom Antragsteller ausgewiesen.
Vor allem für die Betriebsräumlichkeiten gibt es klar definierte Regelungen für den Pfandleiher. Zum einen sollten die Räume für die sichere Aufbewahrung der Pfandgüter geeignet sein. Das bedeutet daher auch, dass eine entsprechende Versicherung der Sachanlagen gegen Feuer- und Wasserschäden sowie Diebstahl bei der Antragstellung vorzuweisen ist. Ferner werden bei einem Autopfandhaus die Abstellflächen überprüft um mögliche Umweltgefahren sicherzustellen und zu klären.
Welche Qualifikationen braucht ein Pfandleiher?
Eine Ausbildung ist für diesen Beruf zwar nicht vorgeschrieben- dennoch sollten die Pfandleiher ausreichende Kenntnisse über Edelmetalle oder -steine und technischen Geräten mitbringen. Die meisten Existenzgründer kommen eher aus kaufmännischen Berufen wie z.B. dem Bankwesen. Ausschließlich mit einer guten Expertise können die Pfandgegenstände fachgerecht bewertet werden. Dafür ist es ebenso wichtig, dass sich das Pfandleihhaus regelmäßig mit den tagesaktuellen Kursen für verschiedene Wertmaterialien befasst. Obwohl es für den Job des Pfandleihers keine beruflichen Qualifikationen gibt, wird der sachgemäße Service durch die Pfandleihverordnung gewährleistet.
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